VERSICHERUNGEN


Zu den Aufgaben des Architekten gehört es, den Bauherren über die Möglichkeit des Abschlusses von Bauversicherungen aufzuklären. Die wichtigsten werden nachfolgend aufgeführt.

 

Bitte wenden Sie sich an Ihren Versicherungsmarkler!

Versicherung vor und während der Bauphase

Grundstückshaftpflichtversicherung


Diese Versicherung sollten Bauherren abschließen, wenn das unbebaute Grundstück zunächst brach liegt und erst zu einem späteren Zeitpunkt bebaut wird oder keine Bebauung geplant ist. Denn der Grundstücksbesitzer muss haften, wenn Unfälle auf dem unbebauten Grundstück passieren und andere zu Schaden kommen.

 

Die Grundstückshaftpflichtversicherung deckt diese Risiken ab.

Der Versicherungsschutz erlischt, sobald auf dem Grundstück eine Baustelle entsteht.

Bauherrenhaftpflichtversicherung


Ein Bauvorhaben birgt auch eine Gefahrenquelle für Dritte. Unabhängig davon, ob der Bauherr einen Unternehmer, Handwerker oder einen Architekten mit der Bauaufgabe vertraut, wird er dennoch nicht von seiner Sorgfaltspflicht befreit. Diese Versicherung deckt unvorhersehbare

 

Schäden während der gesamten Bauphase ab. Denn herabfallendes und herumliegendes Baumaterial auf dem Gehweg, unzureichende Absperrungen, nicht gesicherte Deckendurchbrüche etc. können zu enormen Schadenersatzforderungen führen.

Bauleistungsversicherung


Die Bauleistungsversicherung deckt unvorhersehbare Schäden und Folgeschäden am Neubau ab, die während der gesamten Bauzeit auftreten können. Hierzu zählen Schäden, bedingt durch außergewöhnliche Witterungs-verhältnisse (Hagel, Sturm etc.), Beschädigungen durch höhere Gewalt und fahrlässiges und böswilliges Handeln bekannter bzw. unbekannter Personen. So fallen z.B. gestohlene Heizkörper, die bereits eingebaut waren, unter diesen Versicherungsschutz. Das Glasbruchrisiko während der Bauzeit und Folgeschäden an richtig hergestellten Bauteilen, die aufgrund von Material- oder Konstruktionsmängel entstanden sind, sind ebenfalls eingeschlossen.

Glasversicherung


Grundsätzlich ist das sogenannte Glasbruchrisiko mit dem Abschluss einer Bauleistungsversicherung abgedeckt. Kommt es jedoch zu einem umfangreichen Glasbruch, müsste der Bauherr für jede kaputte Glasscheibe den vereinbarten Selbstbeteiligungsanteil zahlen. Wenn am Neubau sehr viele Glasflächen vorhanden sind, empfiehlt sich der Abschluss einer zusätzlichen Glasversicherung.

Bauhelfer-Unfallversicherung


Freiwillige Helfer wie Freunde, Verwandte und Bekannte, müssen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet werden. Unabhängig davon, ob sie unentgeltlich oder gegen Bezahlung arbeiten. Die "ungelernten Kräfte" sind gesetzlich unfallversichert. Der Bauherr kann eine private Bauhelfer-Unfallversicherung abschließen. Hiermit sind der Bauherr und alle freiwilligen Helfer geschützt.

Feuerrohbauversicherung


Schäden und Folgeschäden, die durch Explosion, Brand und Blitz am Neubau und an auf dem Grundstück befindenden Baustoffe entstehen, deckt die Feuerrohbauversicherung ab. Viele Kreditinstitute setzen den Abschluss dieser Versicherung voraus, um Kredite zu gewähren.

Rechtsschutzversicherung


Die Rechtsschutzversicherung deckt eventuelle Anwalts- und Verfahrenskosten für den Fall ab, dass der Bauherr selbst geschädigt wurde und den eigenen Schadenersatzanspruch geltend machen will.

 

Bevor Bauherren eine Rechtsschutzversicherung abschließen, sollten sie sich genau erkundigen, welche Streitigkeiten eingeschlossen sind. Streitfälle aus Planung und Errichtung, sowie gegen am Bau beteiligten Unternehmen sind in der Regel nicht abgedeckt.

Risikolebensversicherung


Bauherren tragen meistens aufgrund der eingegangenen finanziellen Belastungen eine hohe Verantwortung für ihre Angehörigen. Der Gesetzgeber sieht für die Hinterbliebenen nur bis max. 60% der zum Zeitpunkt des Ablebens erworbenen Erwerbsminderungsrenten-anwartschaften des Versicherten vor. Die Risikolebensversicherung schließt diese Versorgungslücke gegen äußerst geringe Prämien und nur im Fall des Ablebens des Versorgers bzw. des Versicherungsnehmers.


Versicherung nach der Bauphase

Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung


Ein Hauseigentümer, der seine Immobilie vermietet, ist gesetzlich verpflichtet Schadenersatz zu leisten, wenn Personen durch sein schuldhaftes Verhalten in Mitleidenschaft gezogen werden. Bei Schäden, die durch herabfallende Ziegel, Glatteis etc. verursacht werden, kommt die Haus- und Grundbesitzhaftpflicht-versicherung zu tragen. Bewohnt der Immobilien-eigentümer das Haus oder die Wohnung selbst, ist eine private Haftpflichtversicherung ausreichend.

Wohngebäudeversicherung


Die Wohngebäudeversicherung deckt Schäden an Gebäuden, Nebengebäuden und Garagen ab, die durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Rohrbruch, Frost sowie Sturm und Hagel entstehen.

Elementarschadenversicherung


Schäden am Gebäude, die Naturereignisse, wie z.B. Erdbeben, Erdsenkungen, Erdrutsch, Lawinen und Schneedruck verursachen, können durch die Elementarschadenversicherung versichert werden. Diese stellt eine Ergänzungsversicherung zur Wohngebäudeversicherung dar, die jedoch nicht in jeder Region abgeschlossen werden kann.

Gewässerschadenhaftpflichtversicherung


Die Gewässerschadenhaftpflichtversicherung ist für Häuser zu empfehlen, die mit Öl beheizt werden. Denn der Eigentümer haftet auch ohne eigenes Verschulden in voller Höhe, wenn aus undichten Tanks Öl in das Grundwasser oder Erdreich entweicht. Bereits ein Viertel Liter Heizöl verunreinigen 25.000 Liter Wasser. Die Sanierung und Entsorgung des belasteten Bodens ist mit einem enormen Kostenaufwand verbunden.

 

Für die Versicherung ist es unerheblich, ob der Besitzer schuldhaft ist.

Hausratversicherung


Die Hausratversicherung deckt entstehende Schäden an der Einrichtung ab, hervorgerufen durch Brand, Explosion, Blitzschlag, Anprall eines Kraft- oder Luftfahrzeuges, Hagel, Sturm, Leitungswasser, Raub, Vandalismus und Einbruchdiebstahl. Maßstab der Versicherungs-summe ist der tatsächliche Wert des gesamten Hausrates.

Glasversicherung


Eine zusätzliche Glasversicherung deckt Schäden an Glasscheiben des Gebäudes und der Mobiliarverglasung der Innenräume ab.

 

Bevor Bauherren eine Glasversicherung abschließen, ist in jedem Fall zu klären, inwieweit Glasschäden evtl. über die Hausratversicherung gedeckt sind.

private Haftpflichtversicherung


Sie schützt den Versicherungsnehmer und seine Familie (Kinder bis zum 18. Lebensjahr bzw. bis Ende der Berufsausbildung) gegen Ersatzansprüche Dritter im privaten Bereich.

 

Laut Gesetz haftet man für jeden verursachten Schaden persönlich.

Rechtsschutzversicherung


Die Rechtsschutzversicherung deckt eventuelle Anwalts- und Verfahrenskosten für den Fall ab, dass der Bauherr selbst geschädigt wurde und den eigenen Schadenersatzanspruch geltend machen will.

 

Bevor Bauherren eine Rechtsschutzversicherung abschließen, sollten sie sich genau erkundigen, welche Streitigkeiten eingeschlossen sind. Streitfälle aus Planung und Errichtung, sowie gegen am Bau beteiligten Unternehmen sind in der Regel nicht abgedeckt.